Warum wurde min Avatar gesperrt das ist gegen das neue gesetz.
Art. 19 des ICCPR gesteht jedem Menschen „das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit“ zu. Dieses Recht beinhaltet „das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“ Absatz 2 spezifiziert, dass diese Rechte mit „besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden“ sind. Um die „Achtung der Rechte oder des Rufs anderer“ und den „Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit“ zu gewährleisten, dürfen Staaten die Meinungsfreiheit deshalb bestimmten gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterwerfen. Diese werden in Art. 20 aufgeführt. Dieser Artikel verbietet jede Form der Kriegspropaganda und das "Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird."
Grundsätzlich bedeutet dies somit, dass die Gedanken-, Gewissens- und Meinungsfreiheit das Recht beinhaltet, selbständig zu denken, sich dafür alle nötigen Informationen frei zu beschaffen, nach eigenem Gewissen zu handeln, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese frei zu äußern, solange sie keine Hetze, Kriegspropaganda oder Hassreden darstellt oder zu Gewalt aufruft. Kein Mensch darf aufgrund seiner eigenen Meinung bestraft , ideologischen Zwängen unterworfen oder aufgrund von Gewissensentscheidungen, wie zum Beispiel der Kriegsdienstverweigerung, bestraft werden. Die Gedanken-, Gewissens- und Meinungsfreiheit gilt absolut.
In vielen Staaten wird dies jedoch nicht gewährleistet. Insbesondere regierungs- oder staatskritische Personen, wie Aktivisten, Blogger und Journalisten, geraten aufgrund ihrer öffentlichen Äußerungen regelmäßig ins Visier von meist autokratisch geführten Staaten. Zensur im Internet und die Schließung von sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook oder Youtube sind in einigen Ländern häufig angewandte Maßnahmen. Doch auch in demokratischen Staaten wird das Recht auf freie Meinungsäußerung derzeit vermehrt und kontrovers diskutiert. So ist beispielsweise umstritten, wie weit das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet geht. In Deutschland steht z.B. der Kinder- und Jugendschutz über der freien Meinungsäußerung, wenn es um Inhalte geht, die Kindern und Jugendlichen schaden könnten. Staatliche Kontrollmaßnahmen des Internets – beispielsweise ein erschwerter Zugang oder gar die Sperrung von pornografischen oder gewaltverherrlichenden Webseiten werden jedoch häufig als „Zensur“ wahrgenommen und rufen somit massiven Protest hervor.
Um unabhängig zu untersuchen und zu dokumentieren, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung weltweit umgesetzt wird, wurde das Mandat des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung geschaffen.
Art. 19 des ICCPR gesteht jedem Menschen „das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit“ zu. Dieses Recht beinhaltet „das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.“ Absatz 2 spezifiziert, dass diese Rechte mit „besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden“ sind. Um die „Achtung der Rechte oder des Rufs anderer“ und den „Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit“ zu gewährleisten, dürfen Staaten die Meinungsfreiheit deshalb bestimmten gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterwerfen. Diese werden in Art. 20 aufgeführt. Dieser Artikel verbietet jede Form der Kriegspropaganda und das "Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird."
Grundsätzlich bedeutet dies somit, dass die Gedanken-, Gewissens- und Meinungsfreiheit das Recht beinhaltet, selbständig zu denken, sich dafür alle nötigen Informationen frei zu beschaffen, nach eigenem Gewissen zu handeln, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese frei zu äußern, solange sie keine Hetze, Kriegspropaganda oder Hassreden darstellt oder zu Gewalt aufruft. Kein Mensch darf aufgrund seiner eigenen Meinung bestraft , ideologischen Zwängen unterworfen oder aufgrund von Gewissensentscheidungen, wie zum Beispiel der Kriegsdienstverweigerung, bestraft werden. Die Gedanken-, Gewissens- und Meinungsfreiheit gilt absolut.
In vielen Staaten wird dies jedoch nicht gewährleistet. Insbesondere regierungs- oder staatskritische Personen, wie Aktivisten, Blogger und Journalisten, geraten aufgrund ihrer öffentlichen Äußerungen regelmäßig ins Visier von meist autokratisch geführten Staaten. Zensur im Internet und die Schließung von sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook oder Youtube sind in einigen Ländern häufig angewandte Maßnahmen. Doch auch in demokratischen Staaten wird das Recht auf freie Meinungsäußerung derzeit vermehrt und kontrovers diskutiert. So ist beispielsweise umstritten, wie weit das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet geht. In Deutschland steht z.B. der Kinder- und Jugendschutz über der freien Meinungsäußerung, wenn es um Inhalte geht, die Kindern und Jugendlichen schaden könnten. Staatliche Kontrollmaßnahmen des Internets – beispielsweise ein erschwerter Zugang oder gar die Sperrung von pornografischen oder gewaltverherrlichenden Webseiten werden jedoch häufig als „Zensur“ wahrgenommen und rufen somit massiven Protest hervor.
Um unabhängig zu untersuchen und zu dokumentieren, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung weltweit umgesetzt wird, wurde das Mandat des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung geschaffen.